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Die Erziehungsbeistandschaft

Anna Brockhaus-Berndt - Sebastian Fischer-Brockhaus

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist ein eigenständiges, spezifisches Leistungsangebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII.„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“ (§ 30).


Als Auslöser/Grund für die Gewährung einer Erziehungsbeistandschaft können soziale Probleme gelten: kritische Situationen, die einer Klärung bedürfen, bei den einzelnen Betroffenenmit Leid einhergehen, in einem spezifischen sozialen Kontext bedingt sind und in gesellschaftlicher Hinsicht ein anerkanntes Allgemeines darstellen.

Die Erziehungsbeistandschaft wirkt dabei als professionell organisierte Hilfe im Kontext sozialer Probleme der Teilhabe (Familie, soziales Umfeld) und damit verbundener individueller Probleme der jugendlichen Lebensbewältigung (äußert sich im konkreten Sozialverhalten der jungen Menschen).


In der praktischen Fall-Arbeit der Erziehungsbeistandschaft finden in der Regel kontinuierlich Treffen zwischen dem oder der Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand ca. ein bis zweimal pro Woche statt. Hierbei kann es je nach Problemhintergrund in gemeinsamen Gesprächenum die Alltagsstrukturierung, aktuelle Probleme, berufliche Perspektiven, die schulische Entwicklung, das Verhältnis zu den Eltern, Aktivitäten im Freizeitbereich, Einbindung in die peergroup etc. gehen.