Die gesetzlichen Grundlagen für eine Kostenübernahme einer heilpädagogischen Behandlung, sozialpädagogischen Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, oder die Hilfe für junge Volljährige sind durch die örtlichen Kostenträger (Sozial- bzw. Jugendhilfe) sind im BSHG oder im KJHG geregelt.
Die Anträge auf Kostenübernahme werden vom Leistungsberechtigten (Eltern, oder Volljährigen) beim jeweils zuständigen Kostenträger gestellt. Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Gesetz und ist nichteinkommens- oder vermögensabhängig!
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, rufen Sie uns an !
Eine Privatfinanzierung ist ebenfalls möglich.